Ein Düngerstreuer sieht unspektakulär aus: Behälter, zwei Scheiben, ein paar Schaufeln. Dabei entscheidet er jedes Jahr über viel Geld – und über die Frage, ob der Betrieb die Düngeverordnung einhält. Schon kleine Streufehler kosten Ertrag, ohne dass man sie im Bestand sieht. Wir zeigen, was die Düngeverordnung an Technik verlangt, was Grenzstreuen, Section Control und Wiegetechnik bringen und worauf Sie beim Kauf eines gebrauchten Streuers achten sollten.

Der wichtigste Punkt für die Technik steht in § 5 der Düngeverordnung: Zwischen Streufläche und Böschungsoberkante eines Gewässers müssen grundsätzlich mindestens 4 Meter Abstand liegen. Dieser Abstand verringert sich auf 1 Meter, wenn der Streuer eine Grenzstreueinrichtung hat oder Streubreite und Arbeitsbreite identisch sind. Innerhalb von 1 Meter darf in keinem Fall gedüngt werden.
An Hängen wird es strenger: Ab 5 Prozent Neigung ist ein Streifen von 3 Metern tabu, ab 10 Prozent 5 Meter, ab 15 Prozent 10 Meter. In den anschließenden Zonen gelten zusätzliche Auflagen, etwa sofortige Einarbeitung auf unbestellten Flächen. Die Erleichterung auf 1 Meter durch die Grenzstreueinrichtung greift deshalb nur in der Ebene.
Dazu kommen die Sperrfristen nach § 6: Auf Ackerland darf nach der Ernte der letzten Hauptfrucht bis zum 31. Januar kein Stickstoffdünger ausgebracht werden. Ausnahmen bis zum 1. Oktober gibt es für Zwischenfrüchte, Winterraps und Feldfutter (Aussaat bis 15. September) sowie Wintergerste nach Getreide (Aussaat bis 1. Oktober) – im Rahmen des Düngebedarfs und mit höchstens 30 kg Ammonium-N bzw. 60 kg Gesamt-N je Hektar. Auf Grünland gilt die Sperrfrist vom 1. November bis 31. Januar. Festmist von Huf- oder Klauentieren, Kompost und phosphathaltige Dünger dürfen zudem vom 1. Dezember bis 15. Januar generell nicht ausgebracht werden. Auf überschwemmten, wassergesättigten, gefrorenen oder schneebedeckten Böden ist Düngen generell verboten.
Bei den nitratbelasteten „roten Gebieten“ ist vieles in Bewegung. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 2025 zur bayerischen Ausweisung haben mehrere Länder ihre Landesverordnungen bzw. roten Gebiete aufgehoben, die übrigen haben Kontrollen und Sanktionen der Zusatzauflagen ausgesetzt. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat im Juni 2026 einen Entwurf für eine neue, gerichtsfeste Ausweisung vorgelegt. Die Stoffstrombilanzverordnung wurde 2025 aufgehoben, die Novelle des Düngegesetzes wird im Bundestag beraten. Wichtig: Die allgemeinen Regeln der Bundes-Düngeverordnung – Bedarfsermittlung, Sperrfristen, Gewässerabstände – gelten unverändert. Fragen Sie für Ihre Flächen bei der zuständigen Landwirtschaftskammer bzw. dem Landesamt nach dem aktuellen Stand.
| Verfahren | Wann | Ziel |
|---|---|---|
| Randstreuen (ertragsorientiert) | Nachbar ist ebenfalls Acker oder Grünland | Volle Menge bis zum Rand, etwas Dünger darf über die Grenze |
| Grenzstreuen (umweltorientiert) | Weg, Straße, Gewässer, Nachbargrundstück | Nichts über die Grenze, der Randstreifen wird leicht unterdüngt |
| Grabenstreuen | Gewässer am Feldrand | Mit zusätzlichem Abstand streuen, damit sicher nichts ins Wasser gelangt |
Wie groß der Unterschied ist, zeigt ein Vergleich von top agrar (2022): Ohne Grenzstreueinrichtung kommt am Feldrand nur etwa die Hälfte der Sollmenge an, und rund 17 Prozent der Gesamtmenge landen jenseits der Grenze. Einfachere Systeme wie Lamellenblock oder hydraulische Grenzstreuung reduzieren den Verlust über die Grenze bei 18 m Arbeitsbreite auf rund 2,5 Prozent, Amazone AutoTS und BorderTS auf unter 1 Prozent – bei 36 m halten diese beiden die Sollmenge bis kurz vor die Grenze. Teure Systeme rechnen sich laut dem Bericht vor allem bei kleinstrukturierten Flächen und großen Arbeitsbreiten.

Die Arbeitsbreiten sind in den letzten Jahren stark gewachsen: Amazone gibt für den ZA-V bis 36 m an, für den ZA-TS bis 54 m; Rauch nennt für den AXIS H 55 EMC+W bis 56 m. Aber Vorsicht: Laut Landesamt Sachsen stößt die Querverteilung von Schleuderstreuern über 24 m schnell an Grenzen, und laut DLG sind bei Dünger mit hohem Fein- und Staubanteil über 30 m praktisch nicht gleichmäßig machbar. Große Arbeitsbreiten brauchen guten Dünger und regelmäßige Kontrolle.
Maß für die Gleichmäßigkeit ist der Variationskoeffizient (VK) der Querverteilung. Die DLG nennt einen VK bis 15 Prozent als akzeptabel. In der Praxis liegt ein großer Teil darüber: Nach Erfahrungswerten der DEULA Nienburg, über die Yara berichtet, liegen rund 70 Prozent der Mineraldüngerausbringungen mit Zentrifugalstreuern in Deutschland über 12 Prozent VK. Das Tückische laut Landesamt Sachsen: Fehler unter 20 Prozent VK sieht man im Bestand oft nicht, sie kosten aber trotzdem Ertrag. Ab etwa 20 Prozent werden Streifen sichtbar.
Die häufigsten Ursachen sind verschlissene oder falsch eingestellte Wurfschaufeln, ungleich öffnende Dosierschieber, falsche Zapfwellendrehzahl, falsche Anbauhöhe und ungleicher Reifendruck. Abhilfe schafft eine Kontrolle mit Prüfschalen oder Matten (etwa Amazone EasyCheck oder Rauch XCheck) – am besten bei jeder neuen Düngercharge.
Gut zu wissen: Eine gesetzliche Prüfpflicht gibt es für reine Düngerstreuer nicht. Sobald aber Pflanzenschutzmittel gestreut werden, etwa Schneckenkorn, muss das Gerät wie eine Pflanzenschutzspritze regelmäßig geprüft werden und eine Prüfplakette tragen.
Auf machinery-market.eu finden Sie aktuell Düngerstreuer von Amazone und Rauch – neu und gebraucht. Neu bei Petri & Söhne: der Amazone ZA-V 2600 und der Amazone ZA-XW 503 für kleinere Betriebe. Gebraucht gibt es zum Beispiel den Amazone ZA-M 1500 Profi S. Bei Mecklenburger Landtechnik stehen große Wiegestreuer wie der Rauch AXIS H 50.2 EMC + W, der Rauch AXIS 50.2 H EMC+W mit VariSpread pro, ISOBUS und Axmat duo sowie der Amazone ZA-M Ultra 3000.
Den passenden Schlepper finden Sie bei den Traktoren – und in unseren Ratgebern lesen Sie, worauf es beim Kauf eines gebrauchten Traktors ankommt und wann sich der Pflug noch lohnt.
Nach § 5 der Düngeverordnung grundsätzlich 4 Meter zur Böschungsoberkante. Mit Grenzstreueinrichtung oder wenn Streubreite und Arbeitsbreite identisch sind, reicht 1 Meter – allerdings nur in der Ebene. An Hängen ab 5 Prozent Neigung gelten größere Abstände von 3, 5 oder 10 Metern.
Auf Ackerland gilt nach der Ernte der letzten Hauptfrucht eine Sperrfrist bis 31. Januar. Ausnahmen bis 1. Oktober gibt es für Zwischenfrüchte, Winterraps, Feldfutter und Wintergerste nach Getreide, mit höchstens 30 kg Ammonium-N bzw. 60 kg Gesamt-N je Hektar. Auf Grünland gilt die Sperrfrist vom 1. November bis 31. Januar.
Beim Randstreuen (ertragsorientiert) darf etwas Dünger über die Grenze, weil nebenan ebenfalls landwirtschaftliche Fläche liegt. Beim Grenzstreuen (umweltorientiert) gelangt nichts über die Grenze, etwa an Wegen oder Gewässern – dafür wird der Randstreifen leicht unterdüngt.
Nein, für reine Düngerstreuer gibt es keine gesetzliche Prüfpflicht. Wird mit dem Gerät aber Pflanzenschutzmittel wie Schneckenkorn ausgebracht, ist es prüfpflichtig und braucht eine Prüfplakette.
Die DLG nennt einen VK der Querverteilung bis 15 Prozent als akzeptabel. Streufehler unter 20 Prozent sind im Bestand oft nicht sichtbar, kosten aber trotzdem Ertrag – deshalb lohnt die regelmäßige Kontrolle mit Prüfschalen oder Matten.
Herstellerangaben zu Arbeitsbreiten und Regeltechnik: Amazone und Rauch. Alle Links abgerufen am 21.10.2026.
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