Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verkäufer auf machinery-market.eu

von GSK – TechTrade (Inhaber Uwe Schrenk, nachfolgend „Betreiber“)

Präambel

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verkäufer (nachfolgend „Verkäufer-AGB“) ergänzen die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Plattform machinery-market.eu“ (nachfolgend „Plattform-AGB“) und regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Betreiber und Verkäufern, die über die Plattform Maschinen oder vergleichbare Investitionsgüter anbieten.

(2) Bei Widersprüchen zwischen den Plattform-AGB und diesen Verkäufer-AGB gehen die Regelungen dieser Verkäufer-AGB vor, soweit sie speziell das Verhältnis zum Verkäufer betreffen.

(3) Die Verkäufer-AGB werden mit der erstmaligen Registrierung als Verkäufer Vertragsbestandteil und gelten für alle nachfolgenden Inseratsschaltungen und Nutzungen der Plattform.

§ 1 Wer darf Verkäufer werden

(1) Verkäufer können ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen werden, die in Ausübung ihrer gewerblichen, beruflichen oder dienstlichen Tätigkeit handeln. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind als Verkäufer ausgeschlossen.

(2) Der Betreiber behält sich vor, im Rahmen der Registrierung geeignete Nachweise (insbesondere Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, USt-IdNr.) zu verlangen.

(3) Die Registrierung als Verkäufer setzt die Anerkennung dieser Verkäufer-AGB, der Plattform-AGB, der Datenschutzerklärung sowie etwaiger Marktplatzregeln voraus.

§ 2 Vertragsschluss, Tarife und Vergütung

(1) Mit der Auswahl eines Tarifs oder Leistungspakets und der anschließenden Bestätigung im Anmeldeprozess gibt der Verkäufer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Verkäufervertrages mit dem Betreiber ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Betreiber den Account freischaltet oder den Vertragsschluss in Textform bestätigt.

(2) Die jeweils aktuellen Tarife, Leistungsumfänge, Provisionen und Zusatzentgelte ergeben sich aus der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste, die im Verkäuferbereich der Plattform abrufbar ist.

(3) Der Verkäufer zahlt für die Nutzung der Plattform ein festes Entgelt nach dem gewählten Tarif (Abonnement). Das Entgelt ist je nach gewählter Zahlweise monatlich oder jährlich im Voraus fällig; bei jährlicher Zahlweise gilt der in der Preisliste ausgewiesene Rabatt. Erfolgsabhängige Provisionen, Verkaufs- oder Anfragegebühren erhebt der Betreiber nicht. Gesondert vergütet werden nur Zusatzleistungen, die der Verkäufer ausdrücklich bucht (z. B. Top-Anzeigen über das Tarifkontingent hinaus oder SEO-Pakete), jeweils nach der bei Buchung angezeigten Preisliste.

(4) Soweit Provisionen oder Erfolgsentgelte vereinbart sind, ist der Verkäufer verpflichtet, dem Betreiber den Abschluss und die Konditionen eines über die Plattform vermittelten Geschäfts unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss mit dem Käufer, in Textform mitzuteilen. Der Betreiber ist berechtigt, in begründeten Verdachtsfällen Auskunft und Einsicht in die zur Berechnung der Provision erforderlichen Unterlagen zu verlangen.

(5) Sämtliche Preise verstehen sich, soweit nicht anders ausgewiesen, in Euro. Soweit der Betreiber der Kleinunternehmerregelung unterliegt, erfolgt die Abrechnung ohne Ausweis von Umsatzsteuer.

(6) Rechnungen werden grundsätzlich elektronisch ausgestellt. Sie sind, soweit nicht abweichend vereinbart, innerhalb von zehn Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Betreiber berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (gegenüber Unternehmern derzeit neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) sowie eine Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen und das Verkäuferkonto bis zum vollständigen Ausgleich offener Forderungen ganz oder teilweise zu sperren.

§ 3 Pflichten beim Einstellen von Inseraten

3.1 Wahrheitspflicht und Vollständigkeit

(1) Der Verkäufer ist verpflichtet, in seinen Inseraten ausschließlich wahrheitsgemäße, vollständige, aktuelle und nicht irreführende Angaben zu machen. Dies betrifft insbesondere:

  • Hersteller, Typ-/Modellbezeichnung und Seriennummer (soweit angegeben);
  • Baujahr, Betriebsstunden, Laufleistung oder vergleichbare Verschleißkennzahlen;
  • Technische Daten, Ausstattung und Sonderausstattung;
  • Zustand der Maschine (z. B. „neu“, „gebraucht“, „generalüberholt“), erkennbare Mängel, Reparaturhistorie;
  • Standort der Maschine, Verfügbarkeit, voraussichtliche Lieferzeit;
  • Preis und Preisangabengrundlage (z. B. „netto zzgl. MwSt.“, „auf Anfrage“, „ab Werk“, „frei Haus“);
  • Lieferumfang sowie ggf. Garantie- oder Gewährleistungsangaben.

(2) Bei Maschinen, die einer CE-Kennzeichnungspflicht oder ähnlichen Konformitätsanforderungen unterliegen, ist der Verkäufer für die Einhaltung der jeweils anwendbaren Vorschriften (insbesondere der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 bzw. der bisherigen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG) und für die Bereitstellung der erforderlichen Dokumente verantwortlich.

3.2 Bilder, Medien und Rechte Dritter

(1) Es sind grundsätzlich nur Original-Fotografien der angebotenen Maschine zu verwenden. Platzhalterbilder („Foto folgt“), generische Katalogbilder ohne Nutzungsrecht oder ausschließliche Firmenlogos anstelle der Maschine sind unzulässig.

(2) Bilder, Videos und sonstige Medien dürfen keine Telefon-, Faxnummern, E-Mail-Adressen, Domains, QR-Codes oder anderweitige direkte Kontaktdaten enthalten, die die Plattform umgehen könnten, soweit dies nicht ausdrücklich vom Betreiber gestattet wird.

(3) Der Verkäufer versichert, dass er Inhaber sämtlicher Rechte an den eingestellten Bildern und Medien ist oder über entsprechende Nutzungsrechte verfügt und dass keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Wettbewerbs- oder Datenschutzrechte) verletzt werden.

3.3 Unzulässige Inhalte

Folgende Inhalte sind in Inseraten und in der Kommunikation mit Käufern unzulässig:

  • Inhalte, die gegen geltendes Recht, gegen die guten Sitten oder gegen Rechte Dritter verstoßen;
  • Maschinen, deren Verkauf, Ausfuhr oder Wiederinbetriebnahme nach den anwendbaren Vorschriften verboten oder genehmigungspflichtig ist, ohne dass die erforderlichen Genehmigungen vorliegen;
  • Maschinen ohne die rechtlich vorgeschriebene Sicherheitsausstattung, wenn diese Tatsache im Inserat nicht eindeutig kenntlich gemacht wird;
  • mehrfache Inserate ein und derselben Maschine, missbräuchliche Kategorisierungen sowie das Spielen mit Stichworten zur Beeinflussung des Rankings;
  • unrealistische „Lockpreise“ (z. B. 1-Euro-Inserate ohne ernsthafte Verkaufsabsicht);
  • Aufforderungen zur Kontaktaufnahme außerhalb der Plattform mit dem ausschließlichen Ziel, die Plattform zu umgehen;
  • Werbung für mit der Plattform konkurrierende Dienste.

3.4 Eigenes Impressum und eigene AGB des Verkäufers

(1) Der Verkäufer ist verpflichtet, ein vollständiges Impressum gemäß § 5 DDG sowie alle nach den jeweils geltenden Vorschriften erforderlichen Pflichtangaben in seinem Verkäuferprofil zu hinterlegen.

(2) Der Verkäufer ist berechtigt und – soweit gesetzlich erforderlich – verpflichtet, eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen für seine Kaufverträge mit Käufern zu verwenden. Diese eigenen AGB des Verkäufers stehen unmittelbar zwischen Verkäufer und Käufer; der Betreiber ist daran nicht beteiligt und prüft sie nicht inhaltlich.

(3) Der Verkäufer trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass seine eigenen AGB, Pflichtinformationen und Vertragsschlussprozesse den jeweils anwendbaren Vorschriften entsprechen.

§ 4 Vertragsabschluss mit Käufern, Gewährleistung und Garantie

(1) Kaufverträge über die auf der Plattform angebotenen Maschinen kommen ausschließlich zwischen dem Verkäufer und dem jeweiligen Käufer zustande. Der Betreiber ist hieran nicht beteiligt.

(2) Die Pflichten aus dem Kaufvertrag (insbesondere Lieferung, Übergabe, Einweisung, Zahlung, Eigentumsübertragung) sowie die Gewährleistung gegenüber dem Käufer obliegen ausschließlich dem Verkäufer. Eine etwaige Garantie kann der Verkäufer im Inserat oder im Kaufvertrag im eigenen Namen anbieten.

(3) Der Verkäufer ist verpflichtet, Anfragen von Käufern in angemessener Frist – im Regelfall innerhalb von zwei Werktagen – sachlich und vollständig zu beantworten und Inserate nach Verkauf der Maschine unverzüglich zu deaktivieren oder zu löschen.

(4) Soweit der Verkäufer Maschinen anbietet, die ihm nicht selbst gehören (z. B. im Rahmen eines Maklervertrages), ist er dem Betreiber auf Verlangen verpflichtet, seine Vertretungs- oder Vermittlungsbefugnis nachzuweisen.

§ 5 Bewertungen und Kommunikation

(1) Soweit die Plattform ein Bewertungssystem anbietet, ist der Verkäufer verpflichtet, dieses nicht zu manipulieren, insbesondere keine Bewertungen mit unzutreffendem Inhalt abzugeben, abgeben zu lassen oder gegen Entgelt zu erlangen.

(2) Die Kommunikation mit Käufern hat sachlich und professionell zu erfolgen. Beleidigende, diskriminierende, irreführende oder belästigende Nachrichten sind untersagt.

(3) Über das Nachrichtensystem der Plattform oder über aus der Plattform erhaltene Kontaktdaten dürfen keine unverlangten Werbenachrichten, Newsletter oder sonstigen Mailings versendet werden. Die Anbahnung von Geschäften, die nicht im Zusammenhang mit der jeweils angefragten Maschine stehen, ist nur mit gesonderter Einwilligung des Käufers zulässig.

(4) Der Betreiber ist technisch in der Lage, auf alle plattforminternen Nachrichten zwischen Verkäufern und Käufern zuzugreifen. Eine systematische oder automatisierte inhaltliche Auswertung findet nicht statt. Der Betreiber greift ausschließlich anlassbezogen zu, insbesondere zur Bearbeitung von Beschwerden, zur Streitschlichtung, zur Abwehr von Missbrauch sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (insbesondere aus dem Digital Services Act, Verordnung (EU) 2022/2065). Der Verkäufer erklärt sein Einverständnis hiermit. Nähere Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung der Plattform.

(5) Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen die Absätze 1 bis 3 ist der Betreiber berechtigt, das Verkäuferkonto vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, einzelne Inserate zu entfernen und/oder den Verkäufervertrag außerordentlich zu kündigen. § 6 dieser AGB gilt entsprechend.

§ 6 Sperrung, Löschung und außerordentliche Kündigung

(1) Der Betreiber ist berechtigt, einzelne Inserate, Inhalte oder den Verkäuferaccount vorübergehend zu sperren oder dauerhaft zu löschen, wenn ein Verstoß gegen diese Verkäufer-AGB, die Plattform-AGB, die Marktplatzregeln oder gesetzliche Vorschriften vorliegt oder die Sicherheit der Plattform oder Dritter es erfordert. § 7 der Plattform-AGB gilt entsprechend.

(2) Der Betreiber ist berechtigt, den Verkäufervertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, wenn der Verkäufer schwerwiegend oder trotz Abmahnung wiederholt gegen wesentliche Pflichten verstößt, falsche Angaben bei der Registrierung gemacht hat, mit Zahlungspflichten erheblich in Verzug ist oder die Plattform missbräuchlich nutzt.

(3) Im Falle einer berechtigten außerordentlichen Kündigung durch den Betreiber entfällt ein Anspruch des Verkäufers auf Rückzahlung bereits gezahlter Entgelte, soweit dies nach den Umständen des Einzelfalls angemessen ist.

(4) Schränkt der Betreiber die Sichtbarkeit von Inseraten ein, sperrt oder entfernt er Inserate oder sperrt er das Verkäuferkonto vorübergehend, teilt er dem Verkäufer spätestens mit Wirksamwerden der Maßnahme die Gründe per E-Mail mit. Die Begründung nennt die konkreten Tatsachen oder Umstände und die zugrunde liegende Regel dieser AGB oder des Gesetzes.

(5) Eine ordentliche Kündigung des gesamten Verkäufervertrags durch den Betreiber wird dem Verkäufer mindestens 30 Tage vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail mit Begründung mitgeteilt; kürzere Fristen in § 7 gelten insoweit nicht.

(6) Absatz 5 gilt nicht, wenn der Betreiber gesetzlich oder behördlich zur Beendigung verpflichtet ist, ein wichtiger Grund nach Absatz 2 vorliegt oder der Verkäufer wiederholt gegen diese AGB verstoßen hat; die Begründung erhält der Verkäufer dann unverzüglich. Eine Begründung unterbleibt nur, soweit gesetzliche Pflichten oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

(7) Der Verkäufer kann jede Maßnahme im Beschwerdeverfahren (Abschnitt „Beschwerden, Mediation und Datenzugang“) klären lassen. Erweist sie sich als unberechtigt, hebt der Betreiber sie unverzüglich auf.

§ 7 Laufzeit und ordentliche Kündigung

(1) Der Verkäufervertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nicht ausdrücklich ein Tarif mit einer bestimmten Mindestlaufzeit gewählt wurde.

(2) Die Mindestlaufzeit ergibt sich aus der Preisliste des gewählten Tarifs (derzeit 12 Monate, Partner-Tarif 18 Monate). Tarife ohne Mindestlaufzeit können von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Abrechnungszeitraums in Textform gekündigt werden.

(3) Bei Tarifen mit Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit, sofern er nicht spätestens 30 Tage vor Ablauf in Textform gekündigt wird, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(5) Kündigungen können in Textform (z. B. per E-Mail an die in der Plattform angegebene Kontaktadresse oder über die Kündigungsfunktion im Verkäuferbereich, sofern vorhanden) erklärt werden.

§ 8 Steuern, Compliance und Sanktionen

(1) Der Verkäufer ist für die ordnungsgemäße steuerliche Behandlung seiner über die Plattform angebahnten und abgewickelten Geschäfte selbst verantwortlich. Dies betrifft insbesondere die Umsatzsteuer, etwaige Ein- und Ausfuhrumsätze sowie die Erfüllung von Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten.

(2) Der Verkäufer ist verpflichtet, sämtliche anwendbaren Exportkontroll-, Sanktions- und Embargo-Vorschriften zu beachten. Er sichert zu, dass die von ihm angebotenen Maschinen keinen Beschränkungen unterliegen, die einen Verkauf an die jeweils potenziellen Käufer oder in die jeweiligen Bestimmungsländer untersagen.

(3) Soweit der Verkäufer im Hinblick auf bestimmte Käufergruppen, Bestimmungsländer oder Maschinen Genehmigungen, Endverwendererklärungen oder vergleichbare Dokumente benötigt, ist er für deren Einholung allein verantwortlich.

§ 9 Datenschutz

(1) Der Betreiber verarbeitet die personenbezogenen Daten des Verkäufers (insbesondere Stammdaten, Anmelde- und Nutzungsdaten, Abrechnungsdaten) nach Maßgabe der Datenschutzerklärung der Plattform.

(2) Soweit der Verkäufer im Rahmen seiner Nutzung der Plattform personenbezogene Daten von Käufern oder Interessenten erhält, ist er für die datenschutzkonforme Verarbeitung dieser Daten als eigener Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO verantwortlich. Er ist insbesondere verpflichtet, diese Daten ausschließlich zu Zwecken der Anbahnung oder Durchführung von Geschäften mit dem jeweiligen Käufer zu verwenden.

§ 10 Haftung und Freistellung

(1) Hinsichtlich der Haftung des Betreibers gilt § 10 der Plattform-AGB entsprechend.

(2) Der Verkäufer stellt den Betreiber von sämtlichen Ansprüchen Dritter (einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung) frei, die diese gegen den Betreiber im Zusammenhang mit den vom Verkäufer eingestellten Inhalten, den von ihm angebotenen Maschinen oder einer sonstigen Verletzung dieser Verkäufer-AGB oder gesetzlicher Vorschriften geltend machen.

(3) Im Fall einer auf einen Verstoß des Verkäufers zurückzuführenden Inanspruchnahme des Betreibers (z. B. durch Abmahnungen, einstweilige Verfügungen, Schadensersatzklagen Dritter) hat der Betreiber Anspruch auf Ersatz der ihm entstehenden Schäden und Aufwendungen.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Betreiber und dem Verkäufer findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Verkäufervertrag ist, soweit der Verkäufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Betreibers. Der Betreiber ist daneben berechtigt, den Verkäufer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Im Übrigen gelten die Schlussbestimmungen der Plattform-AGB (insbesondere §§ 13 und 14) entsprechend.


§ Direktkontakt-Kanäle (WhatsApp, Telegram, E-Mail)

(1) Der Verkäufer kann in seinem Vendor-Profil unter „Kontaktdaten“ freiwillig zusätzliche Direktkontakt-Kanäle hinterlegen:

  • WhatsApp-Telefonnummer
  • Telegram-Username
  • Anfragen-E-Mail-Adresse (zusätzlich zur primären Account-E-Mail)

Diese Daten werden bei Eintrag auf allen Produktseiten des Verkäufers öffentlich sichtbar dargestellt und sind direkt anklickbar.

(2) Pflichten des Verkäufers:

a) Der Verkäufer darf ausschließlich eigene oder von ihm rechtmäßig nutzbare Geschäfts-Kontaktdaten eintragen. Das Hinterlegen von Privat-Telefonnummern Dritter oder fremder E-Mail-Adressen ist untersagt.

b) Der Verkäufer ist allein verantwortlich für die DSGVO- und fernmelderechts-konforme Bearbeitung von Kaufanfragen, die über diese Kanäle eingehen. Insbesondere muss er beim Erstkontakt prüfen, ob eine Einwilligung des Anfragenden zur weiteren Bearbeitung der Anfrage vorliegt oder erforderlich ist.

c) Der Verkäufer trägt eigenständig die Verantwortung für die Erreichbarkeit unter den angegebenen Kanälen während angemessener Geschäftszeiten und für eine zeitnahe Antwort auf Anfragen.

d) Bei Wegfall der Berechtigung zur Nutzung eines Kanals (z. B. Telefonnummer-Wechsel, Aufgabe des Telegram-Accounts) hat der Verkäufer die entsprechenden Felder im Vendor-Profil unverzüglich zu leeren oder zu aktualisieren.

(3) Haftungsfreistellung: Der Verkäufer stellt den Betreiber (GSK – TechTrade) von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer von ihm rechtswidrig eingetragenen oder genutzten Kontaktinformation entstehen.

(4) Klick-Tracking: Der Plattformbetreiber speichert zu statistischen Zwecken bei jedem Klick auf einen Direktkontakt-Button Vendor-ID, Produkt-ID, Kanal, Zeitstempel und einen anonymisierten IP-Hash. Der Verkäufer kann diese aggregierten Klickzahlen auf Anfrage erhalten.

(5) Deaktivierung: Der Verkäufer kann jeden einzelnen Direktkontakt-Kanal jederzeit selbst deaktivieren, indem er das entsprechende Feld in seinem Vendor-Profil leert. Die Direktkontakt-Buttons werden dann auf allen Produktseiten dieses Verkäufers nicht mehr angezeigt.

§ Nutzungsrechte an Inhalten und Werbenutzung

(1) Der Verkäufer räumt dem Betreiber (GSK – TechTrade) an allen Inhalten, die er einstellt oder per Import bzw. Website-Abgleich übernehmen lässt – insbesondere Bildern, Videos, Inseratstexten, technischen Daten, Firmenname, Logo und Profilbeschreibung –, ein einfaches (nicht-ausschließliches), unentgeltliches und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein. Das Recht ist auf die Laufzeit des Verkäufervertrags beschränkt; Absatz 4 bleibt unberührt.

(2) Das Nutzungsrecht umfasst:

  • die Darstellung auf machinery-market.eu einschließlich der Übersetzung in die Sprachen der Plattform;
  • die Werbung für die Plattform und für die Inserate des Verkäufers, insbesondere in Suchmaschinen und Produktsuchdiensten (z. B. Google Shopping über das Google Merchant Center, Google Ads), in sozialen Netzwerken (z. B. Instagram, Facebook, TikTok, YouTube einschließlich Shorts und Reels, LinkedIn), im Blog und in Newslettern der Plattform;
  • die dafür nötige Bearbeitung, z. B. Zuschnitt und Formatanpassung, Zusammenstellung zu Bildfolgen oder Kurzvideos, Untertitel, Texteinblendungen, Hintergrundmusik, Übersetzung und Kennzeichnung mit dem Logo der Plattform – ohne den Aussagegehalt der Inhalte zu verfälschen;
  • das Recht, den Betreibern der genannten Dienste (z. B. Google, Meta, TikTok, LinkedIn) die für die Veröffentlichung erforderlichen Rechte nach deren Bedingungen einzuräumen.

(3) Werbung nennt oder verlinkt in der Regel das Inserat bzw. den Verkäufer. Ein Anspruch auf Werbung, auf eine bestimmte Darstellung oder auf Nennung als Quelle besteht nicht.

(4) Nach Vertragsende oder Löschung eines Inserats verwendet der Betreiber die betroffenen Inhalte nicht mehr für neue Werbung; Produktfeeds und Anzeigen werden bei der nächsten Aktualisierung bereinigt. Bereits veröffentlichte Beiträge (z. B. Social-Media-Beiträge, Videos, Blogartikel, versendete Newsletter) dürfen für eine Auslaufzeit von höchstens 12 Monaten abrufbar bleiben.

(5) Der Verkäufer kann der Verwendung seiner Inhalte in sozialen Netzwerken jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprechen – insgesamt oder für einzelne Inserate –, formlos per E-Mail an info@machinery-market.eu. Der Betreiber erstellt dann keine neuen Beiträge mehr und entfernt bestehende Beiträge auf Wunsch in angemessener Frist. Die Darstellung auf der Plattform sowie in Suchmaschinen und Produktsuchdiensten ist Teil der Plattformleistung.

(6) Der Verkäufer sichert zu, dass er alle Rechte besitzt, die für die Nutzung nach den Absätzen 1 und 2 erforderlich sind – einschließlich der Werbenutzung und der Einwilligungen abgebildeter Personen. Für Rechte Dritter und die Freistellung gilt der folgende Abschnitt „Bildrechte, Texte und Inhalte des Verkäufers“.

§ Bildrechte, Texte und Inhalte des Verkäufers — Garantie, Freistellung und Sperrrecht

(1) Eigentums- und Nutzungsrechtsgarantie. Der Verkäufer garantiert, dass er an sämtlichen von ihm hochgeladenen Bildern, Videos, Grafiken, technischen Datenblättern, Beschreibungstexten und sonstigen Inhalten entweder selbst Urheber ist oder über sämtliche erforderlichen Nutzungs-, Verwertungs- und Bearbeitungsrechte einschließlich des Rechts zur öffentlichen Zugänglichmachung im Internet, zur weltweiten Verbreitung, zur maschinellen Übersetzung sowie zur Weitergabe an Partner- und Verteilportale verfügt. Die Verwendung von Hersteller-Katalogbildern, Pressefotos, Fotos von Wettbewerbern, Stockfotos ohne entsprechende Lizenz sowie von Bildern aus dem Internet ist ausdrücklich untersagt; sie ist nur mit schriftlicher Genehmigung des jeweiligen Rechteinhabers zulässig, die der Verkäufer auf erstes Anfordern des Betreibers vorzulegen hat.

(2) Hinweis auf Abmahnrisiko. Der Verkäufer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der unautorisierte Upload urheberrechtlich geschützter Bilder regelmäßig Schadensersatz-, Unterlassungs- und Abmahnkostenforderungen pro Bild in vier- bis fünfstelliger Höhe auslöst (Streitwert in der Regel 6.000 EUR pro Foto nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung). Hersteller- und Berufsfotografenbilder sind besonders kritisch, weil Gerichte hier die MFM-Honorartabelle anwenden.

(3) Vollumfängliche Freistellung. Der Verkäufer stellt den Betreiber von sämtlichen Ansprüchen Dritter — gleich welcher Art und gleich welchen Rechtsgrundes (insbesondere aus §§ 97, 97a UrhG, §§ 14, 15 MarkenG, §§ 823 ff. BGB, UWG, KUG/DSGVO-Bildnisrechte) — frei, die sich aus der Rechtswidrigkeit, Unwahrheit oder rechteverletzenden Eigenschaft seiner Inhalte ergeben. Die Freistellung umfasst sämtliche dadurch beim Betreiber anfallenden Kosten, insbesondere:

  1. Abmahn- und Anwaltskosten der Gegenseite;
  2. eigene Rechtsverteidigungskosten des Betreibers in gesetzlicher Höhe, mindestens jedoch eine 1,3-Geschäftsgebühr aus dem jeweils festgesetzten Gegenstandswert;
  3. an Rechteinhaber zu zahlenden Schadensersatz;
  4. Gerichts-, Sachverständigen- und Vollstreckungskosten;
  5. als pauschalierten Schadensersatz für den internen Bearbeitungs- und Kommunikationsaufwand des Betreibers einen Betrag von 250,00 EUR pro abgemahntem Inhalt; dem Verkäufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

Weitergehende Schadensersatzansprüche des Betreibers bleiben unberührt.

(4) Sofortige Löschung und Sperrung. Der Betreiber ist berechtigt, beanstandete oder verdächtige Inhalte unverzüglich zu entfernen oder zu sperren, sobald ihm konkrete Anhaltspunkte für eine mögliche Rechtsverletzung bekannt werden. Eine vorherige Rücksprache mit dem Verkäufer ist nicht erforderlich; die Gründe teilt der Betreiber nach § 6 Abs. 4 mit. Ein Anspruch auf Rückerstattung gezahlter Entgelte besteht in diesem Fall nicht.

(5) Außerordentliches Kündigungsrecht. Der Betreiber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, insbesondere wenn (a) der Verkäufer trotz Hinweises wiederholt rechteverletzende Inhalte einstellt, (b) gegen den Betreiber wegen eines vom Verkäufer auf der Plattform veröffentlichten Inhalts eine berechtigte Abmahnung ausgesprochen wird, oder (c) der Verkäufer seinen Freistellungspflichten nach Abs. (3) nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt unberührt; eine Rückerstattung bereits gezahlter Tarif-Entgelte erfolgt nicht.

§ Reihenfolge der Inserate (Ranking)

(1) Inserate in Kategorien und Suchergebnissen werden standardmäßig nach „Aktuellste zuerst“ geordnet. Maßgeblich ist das Einstelldatum oder – nach einem Hochschieben (Absatz 3) – der Zeitpunkt des letzten Hochschiebens. Käufer können stattdessen nach Beliebtheit sortieren; Grundlage ist dann, wie häufig ein Inserat aufgerufen wurde. Filter (z. B. Kategorie, Hersteller, Zustand) grenzen die Ergebnisse ein, ändern aber nicht die Reihenfolge. Innerhalb der gewählten Sortierung zählt allein das jeweilige Sortierkriterium.

(2) TOP-Anzeigen (Beeinflussung gegen Entgelt): Verkäufer können für einzelne Inserate gegen Entgelt oder im Rahmen des Kontingents ihres Pakets eine TOP-Anzeige buchen. Sie läuft 7 Tage und ist mit „TOP“ gekennzeichnet. Oben auf jeder Ergebnisseite ihrer Kategorie, der übergeordneten Kategorien und passender Suchergebnisse sind – unabhängig von der Sortierung – derzeit zwei Plätze für TOP-Anzeigen reserviert. Sind mehr TOP-Anzeigen aktiv als Plätze vorhanden, werden die Plätze bei jedem Seitenaufruf zufällig mit gleicher Chance besetzt; die Sichtbarkeit einer einzelnen TOP-Anzeige sinkt also mit der Zahl gleichzeitig aktiver TOP-Anzeigen. Je Verkäufer erscheint auf diesen Plätzen höchstens eine TOP-Anzeige pro Seite. An ihrer regulären Position erscheint die TOP-Anzeige ebenfalls gekennzeichnet, auf derselben Seite aber nicht doppelt.

(3) Hochschieben: Verkäufer können ein Inserat hochschieben – einzeln oder automatisch einmal täglich für 7 Tage, höchstens einmal je 24 Stunden. Das Inserat wird dann bei „Aktuellste zuerst“ so eingeordnet, als wäre es zu diesem Zeitpunkt eingestellt worden; das angezeigte Einstelldatum ändert sich nicht. Auf die Sortierung nach Beliebtheit wirkt sich Hochschieben nicht aus.

(4) Wie viele TOP-Anzeigen und Hochschiebe-Vorgänge ein Paket enthält und was zusätzliche Buchungen kosten, ergibt sich aus der Preisübersicht im Verkäuferbereich. Andere Möglichkeiten, die Reihenfolge gegen Entgelt zu beeinflussen, gibt es nicht.

§ Anzeige von Google-Bewertungen

(1) Der Betreiber kann die Google-Bewertungen ausgewählter Verkäufer (Gesamtnote, Anzahl und einzelne Bewertungen aus dem Google-Unternehmensprofil) auf der Plattform gesammelt anzeigen – z. B. in einer Bewertungsanzeige auf allen Seiten – und als strukturierte Daten für Suchmaschinen ausgeben. Die Daten stammen von Google; Auswahl, Filter und Sortierung werden in der Anzeige erläutert. Der Betreiber verändert die Bewertungen nicht und übernimmt keine Gewähr für ihre Richtigkeit.

(2) Welche Verkäuferprofile einbezogen werden, entscheidet der Betreiber; ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.

(3) Der Verkäufer kann jederzeit ohne Angabe von Gründen verlangen, dass die Bewertungen seines Unternehmens nicht oder nicht mehr angezeigt werden – formlos per E-Mail an info@machinery-market.eu. Der Betreiber blendet sie dann unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen, aus.

§ Änderungen dieser Verkäufer-AGB

(1) Änderungen dieser Verkäufer-AGB und der für Verkäufer geltenden Plattform-AGB teilt der Betreiber dem Verkäufer per E-Mail an die im Konto hinterlegte Adresse mit. Die Mitteilung nennt die geänderten Regelungen und den Zeitpunkt des Inkrafttretens. Wesentliche Änderungen kann der Betreiber zusätzlich im Verkäuferbereich zur Bestätigung anzeigen.

(2) Änderungen treten frühestens 15 Tage nach Zugang der Mitteilung in Kraft. Verlangen sie vom Verkäufer umfangreiche technische oder geschäftliche Anpassungen, gilt eine längere, angemessene Frist. Änderungen wirken nicht rückwirkend.

(3) Der Verkäufer kann den Verkäufervertrag bis zum Inkrafttreten der Änderungen kündigen. Die Kündigung wird innerhalb von 15 Tagen nach Zugang der Mitteilung wirksam, sofern keine kürzere Frist vereinbart ist. Kündigt er nicht, gelten die Änderungen ab ihrem Inkrafttreten; darauf weist die Mitteilung hin.

(4) Der Verkäufer kann auf die Frist nach Absatz 2 verzichten – durch ausdrückliche Erklärung in Textform oder durch eine eindeutige Handlung, etwa das Einstellen neuer Inserate während der Frist. Das gilt nicht, wenn wegen umfangreicher Anpassungen eine längere Frist gilt.

(5) Ohne Frist dürfen Änderungen in Kraft treten, wenn der Betreiber gesetzlich oder behördlich zu ihnen verpflichtet ist oder wenn sie nötig sind, um einer unvorhergesehenen und unmittelbaren Gefahr zu begegnen (z. B. Betrug, Schadsoftware, Spam, Sicherheits- oder Datenschutzverletzungen).

§ Beschwerden, Mediation und Datenzugang

(1) Beschwerden – insbesondere über technische Probleme, über Maßnahmen nach § 6 oder über sonstiges Verhalten des Betreibers – kann der Verkäufer kostenlos per E-Mail an info@machinery-market.eu richten. Der Betreiber prüft jede Beschwerde zügig und ihrer Bedeutung entsprechend und teilt dem Verkäufer das Ergebnis in Textform mit.

(2) Zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten ist der Betreiber bereit, im Einzelfall mit dem Verkäufer einen Mediator zu vereinbaren. Die Teilnahme ist freiwillig; das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt unberührt.

(3) Im Verkäuferbereich sieht der Verkäufer seine Inserats- und Kontodaten, die an ihn gerichteten Anfragen und Nachrichten sowie Aufruf- und Klickzahlen seiner Inserate (als Summen). Personenbezogene Daten von Käufern erhält er nur, soweit diese ihn kontaktieren. Der Betreiber hat Zugang zu allen auf der Plattform gespeicherten Daten und nutzt sie für Betrieb, Sicherheit und Verbesserung der Plattform. Daten eines Verkäufers gibt er nicht an andere Verkäufer weiter, an Dritte nur nach der Datenschutzerklärung und für die Werbung nach dem Abschnitt „Nutzungsrechte an Inhalten und Werbenutzung“. Zusammengefasste Daten über alle Verkäufer stellt der Betreiber nicht zur Verfügung.

(4) Mit Vertragsende endet der Zugang zum Verkäuferbereich. Daten, die der Verkäufer behalten möchte, sollte er vorher sichern; auf Anfrage innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende übermittelt der Betreiber eine Übersicht seiner Inserate, soweit noch vorhanden.

Stand: 12.08.2026